www.landtagswahlen.bz.it
zeigt Politik aus einer anderen Perspektive.
Im Herbst 2008 (26. Oktober
2008) war es soweit. Der Südtiroler Landtag wurde neu gewählt. Nur bei den
Wahlen haben Normal-Bürger die Möglichkeit Einfluss zu nehmen und
mitzubestimmen welche Kandidaten und Parteien in der nächsten
Legislaturperiode die Entscheidungen treffen werden. (siehe News auch unter Nachrichten)
Viele Details zu den Landtagswahlen (Wahlmodus, Kriterien, Wahlkostenrückerstattung
für Auslands-Südtiroler usw.) finden sie auch unter http://wahlen.provinz.bz.it
Allgemeine
Informationen zur Wahl 08:
Die Bürger/innen müssen mit dem Wahlausweis und mit einem gültigen
Personalausweis am Sonntag, 26. Oktober 2008 zwischen 7.00 und
22.00 Uhr in der auf dem Wahlausweis angegebenen Wahl-Sektion zur
Stimmabgabe erscheinen.
Wer wegen unterlassener Überreichung, Beschädigung, Verlust oder
Diebstahl des Wahlausweises nicht im Besitz desselben ist, muss sich an
die Gemeindewahlbehörde wenden, welche vom 21. bis zum 25. Oktober von
9.00 bis 19.00 Uhr und am Tag des 26. Oktobers während der gesamten Dauer
der Wahlhandlungen geöffnet hat und, je nach Fall, den Wahlausweis, eine
Zweitausfertigung oder eine Ersatzbescheinigung ausstellt.
Welche Ausweisdokumente werden von der Wahlsektion anerkannt?
1. Die von öffentlichen Verwaltung ausgestellten Ausweise
(Personalausweis - Reisepass - Führerschein - Waffenschein – Eisenbahnbüchlein
usw.)
2. die vom Nationalen Verband der entlassenen Offiziere Italiens (UNUCI)
ausgestellten Ausweise
3. die von Berufsvereinigungen ausgestellten und mit einem Lichtbild
versehenen Ausweise
Hilfe für Gehbehinderte: Das "Weiße Kreuz" stellt
kostenlose Transportdienste zur Verfügung: Die Fahrt zum Wahllokal muss
bis Freitag, 24. Oktober um 17 Uhr unter der Telefonnummer 0471/444444
oder der Faxnummer 0471/444370 vorgemerkt werden.
Ausfüllen des Stimmzettels:
Auf dem Stimmzettel, der jedem Wähler und jeder Wählerin übergeben
wird, ist das Symbol jeder einzelnen Liste abgebildet; die Stimmabgabe
erfolgt durch das Ankreuzen der gewünschten Liste.
Der Wähler/die Wählerin kann auch bis zu vier Vorzugsstimmen an den dafür
vorgesehenen Stellen im Zentrum des Stimmzettels angeben, indem er/sie den
Nachnamen des bzw. der Kandidaten und, falls notwendig, den Vornamen oder
die Ordnungsnummer (Listenplatz), mit der die Kandidaten auf der Liste
gekennzeichnet sind, angibt. Die Personen, für die Vorzugsstimmen
abgegeben werden, müssen unbedingt der angekreuzten Liste angehören,
andernfalls ist die Vorzugsstimme unwirksam.
Siehe auch Informationsvideo des Landespresseamtes:
http://www.provinz.bz.it/lpa/themen/1536.asp
Wahltipps:
Wenn speziell nur ein/e Kandidat/in bevorzugt wird, dann sollte auch nur
dieser Name (oder die entsprechende Listennummer) angegeben werden. Der
Wert dieser Stimme steigt dann im Verhältnis an. Umgekehrt betrachtet
helfen vier Stimmen diesen Vieren und werten damit die restlichen
Kandidaten der jeweiligen Liste ab.
Wähler/innen sollten sich vor der Wahl gut informieren, sollten abwiegen
welche Partei und dann welche/r Kandidat/in ihren persönlichen Meinungen
und Einstellungen am ehesten entsprechen. Bereits amtierende Kandidaten
sollten gut durchleuchtet werden. Und zwar im Sinne von: hat er/sie jene
Versprechungen die er/sie vor den letzten Wahlen gemacht hat auch gehalten ? - hat er/sie die interessanten und betreffenden Themen
weiter gebracht ? - oder ist nichts passiert und jetzt vor den Wahlen
kommen wieder die selben Versprechen. Aber ... fleißige Politiker, die
etwas geleistet haben sollten auch dafür belohnt werden - mit einer
Stimme. Bei neuen Kandidat/innen sollte auf das innere Gefühl geachtet
werden. Ist er/sie glaubwürdig? Hat sie/er sich in anderen Bereichen
(z.B. Ehrenamt) bereits bestätigt? Frischen Wind braucht es allemal, aber
man weiß nie ob er nicht zu stürmisch kommt und Schaden anrichtet.
Und so wie es die Frauen vormachen - mit dem Slogan "Frauen wählen
Frauen" - sollten irgendwie auch alle anderen verfahren.
Und niemals vergessen: NICHT WÄHLEN bedeutet, dass alle Parteien zu
gleichen Teilen die Stimme des Nicht-Wählers trotzdem erhalten. Die
Nicht-Wähler wählen somit auch jene Parteien und Kandidaten, die sie
selbst unter keinen Umständen gewählt hatten. Und nur ein Bruchteil der
Nicht-Wählerstimme geht an jene Partei oder jene Kandidaten die aus der
Sicht des Nicht-Wählers am "am ehesten" wählbar gewesen wäre.
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